Versicherte Gefahren
|
Versichert sind alle Arten von Beschädigungen, Zerstörungen und Abhandenkommen (Allgefahrendeckung), die unter anderem durch folgende Ereignisse entstehen:
- Einfacher Diebstahl
- Einfache Beschädigung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus
- Terrorismusschäden
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Transportmittelunfall
- Wertminderung als Folge einer versicherten Gefahr
- Leitungswasser
- Elementarereignisse wie z. B. Blitzschlag, Erdbeben, Sturm, Überschwemmungen
- Grobe Fahrlässigkeit (maximale Entschädigung 10.000 €)
|
Nicht versicherte Gefahren
|
- Schädlinge und Ungeziefer aller Art (ausgenommen Nagetiere)
- Verschleiß, Abnutzung und Beschädigung infolge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
- "Innerer Verderb" der versicherten Kunstgegenstände
- Vergrößerung von Altschäden (etwa bei bereits bestehenden Haarrissen)
- Allmähliche Einwirkung von Frost, Hitze, Temperatur- und Luftdruckschwankungen und Luftfeuchtigkeit
- Rauch, Ruß, Staub, Licht und Strahlen
- Nicht sach- und fachgerechte bzw. fehlende Verpackung während des Transportvorgangs
- Schäden durch Kernenergie und chemische Substanzen als Waffen
- Krieg, Streik, Aufruhr, Beschlagnahmung
- Veruntreuung, Betrug, Vorsatz
Nähere Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
|
Versicherungswerte
|
Sie können zwischen einer Versicherung zu vereinbarten und einer Versicherung zu deklarierten Werten wählen.
Vereinbarte Werte
- Entschädigung auf Basis der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungswerte
- Im Schadensfall kein Abzug bei Unterversicherung
Für die Versicherung nach vereinbarten Werten müssen Sie eine Einzelaufstellung über die zu versichernden Kunstgegenstände zur Verfügung stellen (bei Einzelwerten ab 50.000 € mit Kaufbelegen oder Expertisen).
Deklarierte Werte
- Entschädigung auf Basis des im Schadenfall nachzuweisenden Versicherungswerts
- Wird im Schadenfall eine Unterversicherung festgestellt, reduziert sich die Entschädigungssumme entsprechend
Im Schadensfall müssen Sie den Versicherungswert nachweisen.
Ein Selbstbehalt ist sowohl bei vereinbarten als auch deklarierten Werten möglich.
|
Experten-Service
|
- Experten-Service durch ERGO Kunsthistoriker bei der Bewertung von Kunstsammlungen mit einer Gesamtversicherungssumme ab 500.000 € möglich
- ERGO Risk Engineering Service für Fragen zu Kunsttransporten oder fach- und sachgerechter Verpackung von Kunstwerken sowie Risikoberatung und Sicherungsprüfung
- Experten-Service durch Schadensachverständige, z. B. bei der schnellen und unkomplizierten Abwicklung im Versicherungsfall
|
Entschädigungshöhen
|
- Vorsorge für Wertsteigerungen und Neuerwerbungen bis 25 % der Versicherungssumme
- Vorsorge für Wertsteigerungen durch Tod des Künstlers von 100 % bis 250.000 € je Versicherungsjahr
- Cash-Option = Erhalt des vollen Versicherungswerts ab einer Wertminderung von 40 %
- Defective-Title = Übernahme von Kosten bei unwirksamen Eigentumerwerb je Schadensfall bis 250.000 €
- Paarklausel = Bei Beschädigung eines Teiles einer Werkgruppe Ersatz für Wertminderung (Teil einer Gesamtheit)
|
Versicherungsorte
|
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Außenversicherung bis zu 6 Monate (z. B. bei Aufenthalten in Galerien oder bei Restauratoren)
|
Transporte
|
Transporte sind in der ERGO Kunstversicherung Privat mitversichert
- „Von Nagel zu Nagel"
- Pauschal bis 150.000 €
|
Mitversicherung von Sammlungszubehör
|
Zusätzlich zu Ihren Kunstgegenständen können Sie auch folgendes Sammlungszubehör mitversichern:
- Rahmen, Schutzverglasungen, Sockel, Vitrinen und Spezialbeleuchtungen
- Transportkisten, Verpackungsmaterialien und Aufhängevorrichtungen
- Fachbücher (z. B. Ausstellungskataloge und Werkverzeichnisse)
Die Mitversicherung des Sammlungszubehörs erhöht die Versicherungssumme und wirkt sich nur in dieser Hinsicht auf den Versicherungsbeitrag aus. Ein darüber hinausgehender zusätzlicher Beitragszuschlag fällt nicht an.
|