Man spricht im Privatrecht von Fahrlässigkeit, wenn jemand in einer bestimmten Situation nicht so sorgfältig handelt, wie dies erforderlich wäre. Hierfür ein einfaches Beispiel: Im Straßenverkehr ist es zur Vermeidung von Verkehrsunfällen erforderlich, einen Mindestabstand zum Vorausfahrenden einzuhalten. Verstößt ein Fahrer gegen diese Regel und fährt zu dicht auf, handelt er also fahrlässig. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die Verletzung der Sorgfalt besonders schwer ist. Etwa wenn jemand in einer bestimmten Situation etwas nicht beachtet, was jedem einleuchten muss. Auch hierfür ein einfaches Beispiel: Sie fahren über eine Kreuzung, obwohl Sie sehen, dass die Ampel rot ist und verursachen dadurch einen Unfall.