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Zahnersatzversicherung

Bei Zahnersatz nur das Beste

Z. B. 6,30 € monatlich

Die Vorteile einer Zahnersatzversicherung
  • Reduziert den Eigenanteil bei einfachem Zahnersatz auf 0 €
  • 90 % Erstattung für privatzahnärztliche Behandlungen und Implantate
  • Ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen 

Zahnersatz ist keine Frage des Alters: Bei einem Unfall oder einer Entzündung wird er schneller nötig, als man denkt. Sogar die einfache Standardversorgung kann dabei richtig teuer werden. Denn Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt selbst dafür nicht die gesamten Kosten. Die Mehrkosten für hochwertigen, privatzahnärztlichen Zahnersatz müssen Sie i. d. R. sogar komplett selbst bezahlen. Sichern Sie sich daher rechtzeitig mit einer Zahnersatzversicherung ab. Bei ERGO ist das erfreulich günstig.

Leistungen für die Zahnersatzversicherung

Für gesetzlich Krankenversicherte

Ohne Gesundheitsfragen
Aufnahme garantiert ohne Gesundheitsprüfung – für alle Altersgruppen.

Zahnersatz
Zu Zahnersatz zählen festsitzende Brücken, Kronen, Implantate, herausnehmbare zahnmedizinische Teil- oder Vollprothesen sowie Kombinationen. Zahnersatz wird nötig zum Schließen von Zahnlücken, nach Unfällen oder wenn Zähne stark geschädigt sind, z. B. durch Karies oder Zähneknirschen.

100 % bei Regelversorgung
Bei medizinisch notwendiger Regelversorgung bei Zahnersatz erhalten Sie im Komfort- und Premium-Tarif max. 100 % Ihres Rechnungsbetrags – einschließlich der Erstattungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Damit sinkt Ihr Eigenanteil auf 0 €.

75 oder 90 % bei Implantaten und hochwertigem Zahnersatz
Im Komforttarif erhalten Sie 75 % Kostenerstattung für Implantate, Aufbissbehelfe und Funktionsanalyse. Dasselbe gilt für hochwertigen, privatzahnärztlichen Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Prothesen (unabhängig vom Material) sowie für dessen Reparatur. Im Premiumtarif übernimmt ERGO sogar 90 % der Kosten. Egal, wie hoch der Zuschuss Ihrer Krankenkasse dafür ist.

Weltweiter Versicherungsschutz
Zahnbehandlungen im Ausland werden entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Gut zu wissen

Ohne Wartezeit
Ihr Versicherungsschutz beginnt sofort zum Vertragsbeginn, ohne Wartezeit. Dafür gibt es je Tarif lediglich eine Summenbegrenzung in den ersten 4 Versicherungsjahren: Im 1. Jahr erhalten Sie max. 250 €, in den ersten beiden Jahren zusammen max. 500 €, in den ersten 3 Jahren zusammen max. 750 € und in den ersten 4 Jahren zusammen max. 1.000 €. Nach dem 4. Jahr entfallen diese Begrenzungen. Ebenso nach einem Unfall.

  •   Zahn-Ersatz (ZAB)
    Zahn-Ersatz (ZAB+ZAE) 
      Die ERGO Krankenversicherung AG leistet bis zu:
    Die ERGO Krankenversicherung AG leistet bis zu:
    Regelversorgung bei Zahnersatz  100% 100%
    Privatzahnärztliche Versorgung bei Zahnersatz
    75% 90%
    Implantate 75% 90%
    Weitere Leistungen 75% 90%
    Aufnahme ohne Gesundheitsfragen ✔  ✔ 
    Aufbauzeit und Leistungseinschränkungen

    Bei einem Unfall besteht sofort Anspruch auf die Tarifleistungen in voller Höhe. Ansonsten gelten nur während der ersten 4 Versicherungsjahre je Tarif und versicherter Person folgende Leistungsbegrenzungen:

    • Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
    • In den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €
    • In den ersten 3 Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €
    • In den ersten 4 Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €

    Mit Ablauf des vierten Versicherungsjahrs bestehen die summenmäßigen Begrenzungen der Tarifleistungen nicht mehr.

    Bei einem Unfall besteht sofort Anspruch auf die Tarifleistungen in voller Höhe. Ansonsten gelten nur während der ersten 4 Versicherungsjahre je Tarif und versicherter Person folgende Leistungsbegrenzungen:

    • Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
    • In den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 500 €
    • In den ersten 3 Versicherungsjahren zusammen höchstens 750 €
    • In den ersten 4 Versicherungsjahren zusammen höchstens 1.000 €

    Mit Ablauf des vierten Versicherungsjahrs bestehen die summenmäßigen Begrenzungen der Tarifleistungen nicht mehr.

    Geltungsbereicht
    Weltweit
    Weltweit
    Hinweis

    Nur für gesetzlich Versicherte
    Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

    Nur für gesetzlich Versicherte
    Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

    Ihr monatlicher Beitrag
    z. B. 6,30 € z. B. 8,40 €
      Beitrag berechnen Beitrag berechnen

Für wen ist eine Zahnersatzversicherung besonders wichtig?

Für Umsichtige wie Steffi (34)

Als Bio-Landwirtin achtet Steffi nicht nur auf die Natur, sondern ganzheitlich auf Ihre Gesundheit. Sie weiß: An Leiden im ganzen Körper sind oft die Zähne schuld. Auf die Leistungen ihrer Krankenkasse verlässt sie sich da nicht. Lieber gönnt sie sich die Zahnersatzversicherung für 12,80 € im Monat. So kann Steffi sich hochwertige Materialien und eine privatzahnärztliche Behandlung leisten, wenn sie mal Zahnersatz benötigt.

Für Sportliche wie Dila (25)

Nach einem Unfall brauchte Dilas Vater Implantate. Und die Familie musste sparen. Nun ist Dila selbst krankenversichert. Vor hohen Kosten schützt sie sich mit einer Zahnzusatzversicherung von ERGO: für nur 6,30 € monatlich im Komforttarif. Als sie überraschend für rund 2.270 € eine Brücke braucht, zahlt die Krankenkasse nur 1.250 €. Doch Dila hat gut lachen: Ihren Eigenanteil von über 1.000 € übernimmt ERGO.

Für Vorausschauende wie Henry (40)

In seiner Firma sind hohe Zahnarztkosten oft ein Thema. Deshalb sorgt Henry mit Zahnersatz-Premium vor. Die 17,90 € im Monat sind gut investiert: Sein Implantat mit Suprakonstruktion im Oberkiefer kostet ca. 3.000 €, die Krankenkasse zahlt nur knapp 800 € – trotz Bonusheft. Doch ERGO übernimmt fast 1.900 € vom Rest. Für so hochwertigen Zahnersatz nimmt Henry die Zuzahlung von rund 290 € gern in Kauf.

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Die erste Zahnersatzversicherung, die man noch abschließen kann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
  • Festzuschüsse für die Regelversorgung bei Zahnersatz

    Das Zuschusssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz gilt seit 01.01.2005. Es leistet befundbezogene Festzuschüsse für die sogenannte Regelversorgung. Also für einfache und wirtschaftliche Methoden und Materialien. Das heißt: Je nach Befund zahlen die Kassen einen pauschalen Betrag für die Regelversorgung. Dieser entspricht etwa 60 % der durchschnittlichen Kosten.

    Für implantatgetragenen Zahnersatz gibt es ebenfalls einen Festzuschuss. Doch die Kosten für das Implantat selbst müssen Sie als Patient weiterhin aus eigener Tasche zahlen.

    Die Festzuschüsse für Ihren Zahnersatz können sich erhöhen, wenn Sie ein Bonusheft führen. Haben Sie es 5 Jahre lang lückenlos geführt, steigt Ihr Festzuschuss auf 70 %. Nach 10 Jahren erhöht er sich auf 75 % der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung.

     

    Definition Zahnersatz

    Der Begriff „Zahnersatz“ bezeichnet künstlichen Ersatz für einen oder mehrere fehlende natürliche Zähne. Folgende Varianten von Zahnersatz gibt es:

    Krone: Prothetischer Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten. Diese Kappe bedeckt den Zahn vollständig oder teilweise (Teilkrone). Kronen bestehen aus Metall, Kunststoff oder Keramik.

    Brücke: Festsitzender Zahnersatz, der eine Lücke zwischen 2 Zähnen schließt. Zahnbrücken werden an den Zähnen neben der Lücke befestigt. Der Zahnarzt präpariert diese Brückenpfeiler und verbindet sie mit einem künstlichen Zahn. Dieser sogenannte Brückenkörper schwebt ohne Verankerung über der Zahnlücke, d. h. er überbrückt sie. Brücken bestehen aus Metall, Keramik oder einer Kombination beider Materialien.

    Prothese: Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff oder Metall, an dem künstliche Zähne befestigt sind. Teilprothesen (partielle Prothesen) ersetzen mehrere Zähne. Vollprothesen ersetzen alle Zähne. Umgangssprachlich werden Totalprothesen oft als Gebiss oder dritte Zähne bezeichnet. Die Ersatzzähne bestehen i. d. R. aus Kunststoff, seltener aus Porzellan.

    Implantat: Künstliche Zahnwurzel aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt wird. Der Zahnarzt befestigt darauf Kronen, Brücken oder Prothesen. Nach einigen Monaten ist das Implantat in den Kieferknochen eingewachsen. Implantate fühlen sich dann natürlich an, sind äußerst belastbar und optisch unauffällig.

     

    Ihr Nutzen mit der Zahnersatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG

    Viele effektive Methoden für langlebigen Zahnersatz erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil. Das bedeutet, Sie als Patient müssen den größten Teil der Kosten für Ihren Zahnersatz selbst tragen. Mit der Zahnersatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG sichern Sie sich wertvolle Zuschüsse für Ihren Zahnersatz. Und das zum günstigen Preis.

  • Wie erhalte ich meine Leistung aus der Zahnersatzversicherung der  ERGO Krankenversicherung AG?

    Bitte senden Sie Folgendes an die ERGO Krankenversicherung AG:

    • Die Originalrechnungen Ihres Zahnarztes, aus denen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hervorgehen
    • Eine Kopie des abgerechneten Heil- und Kostenplans
    • Rechnungen des zahntechnischen Eigen- und Fremdlabors

    Verwenden Sie zum Einreichen Ihrer Zahnarztrechnungen bitte die Kostenübersicht für Zahnarztrechnungen.

     

    Was genau bedeutet „erstattungsfähige Kosten“?

    Erstattungsfähig sind Gebühren im Rahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ). Dabei gelten die dort festgelegten Höchstsätze.

    Keine Leistungspflicht besteht für die Teile einer Liquidation, die nicht den Vorschriften der jeweils gültigen GOÄ bzw. GOZ entsprechen. Ebenso wenig für die Teile, die die Höchstsätze überschreiten.

    Die Krankenkasse übernimmt Ihre Zahnarztrechnung also bis zu dem Maß, in dem Ihr Zahnarzt innerhalb der Gebührenordnung abrechnet.

     

    Sind in der Zahnersatzversicherung auch knochenaufbauende Maßnahmen mitversichert?

    Ja, auch die erstattungsfähigen Kosten für diese Maßnahmen sind im Leistungsumfang enthalten.

     

    Bekomme ich auch Leistungen, wenn ich kein Bonusheft vorweisen kann?

    Ja, Sie bekommen auch ohne das Bonusheft Geld aus der Zahnzusatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG. Das Bonusheft ist nur wichtig, um die Höhe der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse festzulegen.

     

    Ist der Abschluss der Zahnersatzversicherung überhaupt sinnvoll, wenn ich bereits Zahnersatz habe?

    Ja, denn auch bereits vorhandener Zahnersatz ist bei dieser Zahnzusatzversicherung mitversichert. Vorausgesetzt, er ist bei Vertragsabschluss intakt.

    Nicht mitversichert sind Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlen.