Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Schutz für beratende Tätigkeiten
  • Hohe Versicherungssummen
Damit ein Fehler nicht Ihre Existenz bedroht

Können Sie Ihre Kunden mit einem falschen Rat finanziell schädigen? Wenn ja, sichern Sie sich und Ihre Existenz mit unserer Vermögensschaden-Haftpflicht gegen mögliche Schadensersatzansprüche ab. Die Versicherung ist sinnvoll für alle Berufsgruppen, die beraten, prüfen, vollstrecken oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Beispielsweise Unternehmensberater, Werbeagentur, Rechtsanwalt und Immobilienverwalter oder -makler.

Die Leistungen unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Beratung mit viel Erfahrung

Wir sind einer der führenden Versicherer der Sparte Vermögensschaden-Haftpflicht auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Insbesondere in den Branchen Versicherungsvermittler und –makler, im Bereich Immobilien, bei Kammerberufen wie Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Individuelle Versicherungssumme

Die Versicherungssumme passen wir individuell an Ihr berufliches Risiko an.

Zuverlässige Betreuung im Schadensfall

Wenn es zum Schadensfall kommt, prüfen erfahrene Juristen, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht. Wenn der Anspruch eines Dritten berechtigt ist, zahlen wir im vereinbarten Umfang die zu leistende Entschädigung und übernehmen die Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.

Die wichtigsten Informationen zur ERGO Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Die Vermögensschaden-Haftpflicht tritt für Sie ein, wenn ein berufliches Versehen einen Schaden am Vermögen Ihres Kunden verursacht. Beraten Sie einen Kunden unwissentlich falsch und ihm entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil, kümmern wir uns um mögliche Forderungen, die er gegen Sie geltend macht. Die Vermögensschadens-Haftpflicht sichert keine Personen- oder Sachschäden ab.

     

  • Für bestimmte Berufsgruppen ist die Vermögensschaden-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel:

    • Rechtsanwälte
    • Steuerberater
    • Notare
    • Versicherungsvermittler
    • Immobiliardarlehnsvermittler
    • Inkassobüros
    • Rentenberater
    • Zwangsverwalter
    • Wirtschaftsprüfer

     

    Doch auch Angehörige anderer Berufsgruppen können einen Schaden am Vermögen ihrer Kunden verursachen. Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben, dann sollten Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen:

    • Sie erteilen Auskunft oder geben Rat (z. B. Unternehmensberater, Verbände)
    • Sie verwalten fremdes Vermögen (z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Immobilienverwalter)
    • Sie erstellen Gutachten (z. B. Sachverständige, Energieberater)
    • Sie erstellen Veröffentlichungen (z. B. Werbeagenturen, Grafiker, Journalisten)

     

     


  • Um Ihnen einen optimalen Schutz zu bieten, schauen wir uns Ihre Situation genau an. Welchen Beruf und welche Tätigkeiten üben Sie aus, in welcher Branche arbeiten Sie und wie groß sind Ihr Unternehmen und Ihre Aufträge? Diese Fragen beantworten wir mit Ihnen gemeinsam und erstellen Ihnen einen individuellen Vorschlag für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Wenden Sie sich dazu an einen ERGO Vermittler vor Ort oder fordern Sie einen Vorschlag an.

     

  • Die Versicherungssumme passen wir genau an Ihr individuelles Risiko an. Dazu müssen wir gemeinsam herausfinden, wie hoch ein von Ihnen verursachter Schaden am Vermögen Ihrer Kunden werden kann. Bei überwiegend kleinen Aufträgen kann eine Deckungssumme von 100.000 Euro ausreichen, bei Großaufträgen können Schadensersatzforderungen im Millionenbereich liegen.

     


  • In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Versicherungsschutz auch durch den Abschluss einer D&O-Police zu vereinbaren. Sind Sie Unternehmensleiter oder Mitglied eines Organs eines Unternehmens? Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Organe juristischer Personen (Manager-Haftpflicht) und sichern somit das Top-Management von Wirtschaftsunternehmen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.

    Eine Kombination mit einer Büro- und Umwelt-Haftpflichtversicherung ist häufig möglich, falls Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden können. Zum Beispiel wenn:

    • ein Mandant bei Eisglätte auf dem nicht gestreuten Gehweg vor der Kanzlei stürzt
    • ein Brand in den angemieteten Büroräumen auf das Nachbargebäude übergreift
    • der für angemietete Büroräume überlassene Zentralschlüssel verloren geht
    • Schäden bei der Vermietung von Wohnungen, Ladenlokalen oder Büros auf dem Kanzleigrundstück entstehen
    • Schäden durch Leitungswasser oder Abwasser entstehen
    • Schäden bei Geschäftsreisen entstehen - weltweit

     


Zwei Beispiele

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