Kundenbewertungen bei ERGO

Bewertung für ERGO Versicherungsgruppe

Gesamtbewertung
4,7 / 5

Ermittelt aus 63.918 Bewertungen

96,3%

2,1%

1,6%

Erfahren Sie, was Kunden über ERGO sagen

ERGO ist 2010 mit dem Anspruch angetreten, neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche zu setzen. Eine Etappe ist die Präsentation der ERGO als modernes, kunden- und zukunftsorientiertes Unternehmen.

  • Von Kunden: Nur Bewertungen von Personen mit direkter Erfahrung mit ERGO
  • Unabhängig: Unabhängige Bewertungen gewährleistet durch eKomi
  • Mit Schadensfall: Bewertungen auch zur Schadensfallbearbeitung

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Gefiltert nach Bewertungsart Servicebewertung

  • Bewertung Service vom 14. Juni 2021
    Ich habe die DKV schon häufig weiterempfohlen
  • Bewertung Service vom 14. Juni 2021
    Sehr schnelle und prompte Abwicklung der eingereichten Rechnungen - insbesondere über die Onlinefunktion


    Diskrepanz zwischen den Leistungskatalogen der DKV und meinem Zahnarzt - Jeder hat seine Liste und es ist für Laien schwierig die Unterschiede zu verstehen
  • Bewertung Service vom 14. Juni 2021
    Eine Mitteilung wurde gleich an die Beschwerdestelle weitergeleitet. Ein direkter persönlicher Kontakt wäre hier die bessere Lösung gewesen. Letztendlich wurde mehrmals schriftlich kommunizier. Das Problem konnte so nicht gelöst werden. Erst bei einem Anruf von mir, konnte das Problem mit einer Mitarbeiterin besprochen werden. Jetzt gibt es für den Fall eine Lösung. Ich hoffe, dass gilt auch für die anderen Behandlung in dieser Angelegenheit. Nebenbei noch eine Anmerkung zum Vertrag. Warum führt man in Leistungen nicht einfach Begrenzungen, Verzeichnisse u.ä. auf und beruft sich nicht erst im Leistungsfall auf diese nicht im Vertrag enthaltenen Dokumente und Bedingungen. Das würde zu mehr Transparenz und Klarheit führen, was wiederum zu weniger Rückfragen und somit zu weniger Aufwand führt. Nicht zu vergessen die Kundenzufriedenheit. Ich bin eigentlich im großen und ganzen mit der DKV zufrieden, vor allem mit den meisten Mitarbeitern. Wenn man jetzt auch noch mein "leidiges Problem" z.B. mit der Physiotherapie zufriedenstellend löst, bin ich gerne bereit dann auch 5 Sterne zu vergeben.
  • Bewertung Service vom 14. Juni 2021
    Positiv zu bewerten ist das man jetzt Problemlos seine Kosten bei Ihnen einreichen kann. Das man jederzeit online einsehen kann, wie der Stand ist und die Auszahlung problemlos erfolgt.
    Negativ ist das die Rückerstattung der Kosten relativ lange gedauert hat, besonders wenn man für die Rechnung vom Arzt nur 14 Tage Zeit hat.bei größeren Summen, könnte das Probleme bereiten.
  • Bewertung Service vom 13. Juni 2021
    ............immer gute - zügige + korrekte - Bearbeitung meiner Leistungsabrechnungen.
  • Bewertung Service vom 13. Juni 2021
    Seit mehr als 30 Jahren bin ich DKV versichert und bin
    sehr zufrieden mit meiner Erfahrung.
    Höflich und entgegenkommend ist mir stets die
    Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.
    Ich empfehle diese sehr gern und immer wieder.
    Leider gibt es dafür auch als langjähriges Mitglied keine
    Anerkennung.
  • Bewertung Service vom 13. Juni 2021
    Mit Antrag vom 03.06.21 wurde Krankenhaustagegeld für meine Tochter beantragt, die entbunden hat. Hierbei sind Komplikationen beim Säugling aufgetreten, die die verzugslose Verlegung des 4 Tage alten Säuglings in ein spezialisierteres Krankenhaus erforderten. Die Bescheinigung des 2. Krankenhauses zum Aufenthalt wies meine Tochter als Begleitperson des Säuglings (=stillende Mutter) als *therapeutisch und diagnostisch erforderlich* für eine *schwere lebensbedrohliche Erkrankung* aus.
    In der Leistungsabrechnung vom 08.06.21 wurde der Folgeaufenthalt in der 2. Klinik nicht erwähnt und kommentar- sowie begründungslos einfach nicht erstattet ! Eine namentliche Nennung und persönliche Erreichbarkeit des Bearbeiters der DKV als Nachfragemöglichkeit erfolgte auf der Abrechnung nicht.
    Auf telefonische Nachfrage bei der einzig angegebenen 0800-Telefonnummer wurde ich über 5 Minuten in die Warteschleife verwiesen, die nach 4 Minuten auf möglichen email-Verkehr hinwies. (=Standardverfahren ?)
    Als ich endlich eine Bearbeiterin erreichte, verwies sie darauf, dass die AVB (ohne Bezugnennung des Paragraphen) regeln würden, keine Erstattung für Begleitpersonen vorzunehmen - nur wenn die versicherte Person selbst medizinisch behandelt werden müsse trete die Versicherung ein. Auch wenn sich dies der Tatsache entspricht, so ließe die meines Erachtens untrennbare Kausalität des verbundenen Mutter-Säugling-Aufenthaltes in der 2.Klinik -auch aufgrund meiner ca. 15 jährigen Mitgliedschaft bei der DKV- in diesem Bagatellfall (=Wert ca. ***Euro) auch eine Kulanzregelung zu meinen Gunsten zu. Dieses wurde jedoch durch die namentlich nicht bekannte Bearbeiterin schroff abgelehnt, da ich ihrem argumentativ stets einzig widerholten Verweis auf die AVB ohne die Einzelfallbetrachtung nicht gefolgt bin.

    Als Folge auf diesen Fall werde ich von meinem Kündigungsrecht gebrauch machen, da ich bislang davon ausgegangen war, dass die Versicherung einen notwendigen Krankenhausaufenthalt der versicherten Person abdeckt. Da nicht ausdrücklich erwähnt, war mir die Nicht-Leistung für eine erforderliche Begleitperson weder bewusst, noch konnte man sich bei Versicherungsabschluss solch eine Situation vorstellen.
    Ich werte diesen impliziten Ausschluss von Leistung somit einzig als unlauteres Schlupfloch für die Versicherung, da die Sinnhaftigkeit einer Krankenhaustagegeldversicherung ja wohl kaum vom Grund des Aufenthaltes abhängt !
  • Bewertung Service vom 12. Juni 2021
    Die Erstattung hat sehr lange gedauert und wurde erst nach Nachfrage bearbeitet.
  • Bewertung Service vom 12. Juni 2021
    Die Kosten der eingereichten Zahnarztbehandlung wurden kommentarlos um *** % gekürzt im AV O Tarif.
    Im zuvor eingereichten Kosten Voranschlag wurde auf die üblich gültigen Steigerungssätze im Allgemeinen hingewiesen.
    Ich vermisse bei der Stellungnahme zur Kostenrechnung
    eine detaillierte Aufzeigung der seitens der DKV vorgenommen Kürzungen in den jeweiligen zahnärztlichen Positionen !
    Wie kann ich ohne diese diese Informationen meinem Zahnarzt gegenüber argumentieren ?!?
    Ich bitte um Ihre detaillierten Begründungen - per Mail
    ***
  • Bewertung Service vom 12. Juni 2021
    Die Anträge auf Erstattung werden immer zügig und umfassend bearbeitet.
    Bei Nachträgen usw. fehlt oft ein genaues Datum. Für die Bearbeitung insbes. Bezugnahmen hätte ich gerne ein genaues Datum. Es ist immer so seltsam wenn ich schreiben muss" Ihr Schreiben vom im Februar".